Hier finden sie die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Sie können uns telefonisch unter 0234 / 65572, per E-Mail unter info@abc-duecomy.de und während unserer Öffnungszeiten persönlich vor Ort in unserem Büro am Westring 55 in 44787 Bochum erreichen.
Bei uns wird kein Termin benötigt
Wir bieten mehr als 50 Sprachen an. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir die von Ihnen gewünschte Sprache anbieten ist sehr groß. Gerne können SIe uns unter 0234 / 65572 anrufen, persönlich in unserem Büro vorbei kommen oder ein Angebot über unserer E-Mail-Adresse info@abc-duecomy.de anfordern. Bitte schicken Sie das betreffende Dokument mit, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben, da wir Ihnen so sofort einen Preis und eine Bearbeitungsdauer nennen können.
Wir haben individuelle Preise für die meisten Dokumente. Je nach Aufwand und Sprache kann sich der Preis unterscheiden. Jedoch haben wir eine Mindestpauschale von 50€ für kurze Dokumente sowie für Standarddokumente wie einseitige Geburtsurkunden in den Standardsprachen, wie Englisch, Französisch und Polnisch.
Wenn Sie einen genauen Preis für Ihr individuelles Dokument möchten melden Sie sich gerne bei uns.
Je nach Umfang und Sprache der gewünschten Übersetzung variiert die Bearbeitungszeit. Bei Standarddokumenten wie Geburts- und Sterbeurkunden planen wir in der Regel zwei bis drei Tage ein. Allerdings hängt es auch davon ab, ob die Übersetzer uns die jeweilige Übersetzung per Post zuschicken müssen oder nicht. Wenn wir Ihnen ein Angebot für Ihre individuelle Übersetzung machen, werden wir in der Regel auch anmerken wie lange die Bearbeitung Ihres spezifischen Auftrags dauern wird.
Zunächst benötigen wir eine schriftliche Bestätigung für den Auftrag und entweder den vollständigen Betrag als Überweisung oder circa die Hälfte des Gesamtbetrags vor Ort. Danach geben wir den Auftrag an den Übersetzer weiter und die Übersetzung wird entsprechend angefertigt. Wenn die Übersetzung abholbereit ist, melden wir uns bei Ihnen und Sie können Ihre Übersetzung währen der Öffnungszeiten bei uns im Büro abholen.
Generell können wir Ihnen die Übersetzung auch per Post zukommen lassen, raten in diesem Fall jedoch zu der Versendung als Einwurf-Einschreiben. Denn nur so wird eine sichere Zustellung der Übersetzung gewährleistet. Dies ist vor allem wichtig, wenn mit der Übersetzung originale Dokumente mitgeschickt werden oder das erneute Senden der Übersetzung viel Zeit in Anspruch nehmen würde, zum Beispiel weil der Übersetzer und sie Übersetzung zunächst erneut zusenden muss.
Generell raten wir dazu, die Übersetzung persönlich im Büro abzuholen, da dies am sichersten ist.
Die kurze Antwort ist Ja. Unsere Übersetzer sind staatlich anerkannt und ermächtigt. Daher werden unsere beglaubigten Übersetzungen bei allen Behörden innerhalb Deutschlands anerkannt. Sagen Sie uns dabei am besten bei Auftragstellung für welche Behörde die Übersetzung ist, denn die verschiedenen Behörden haben unterschiedliche Anforderungen.