Privatkunden

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Urkunden, Zeugnisse und private Schriftsachen

Urkunden, Zeugnisse und private Schriftstücke sind wichtige Dokumente und stellen oftmals Meilensteine im Leben eines Menschen dar. Wir sind das Bindeglied für Anerkennungen, Behördengänge und vieles mehr!

Vor dem Hintergrund der Globalisierung werden beglaubigte Übersetzungen von Urkunden / Zeugnissen für deutsche Behörden genauso benötigt wie für das Ausland. Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Personenbezogene Urkunden

  • Einbürgerungszusicherungen
  • Führerscheine
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Patientenverfügungen
  • Scheidungsurteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Sterbeurkunden
  • Zeugnisse

Gegenstände betreffende Urkunden

  • Grundbuchauszüge
  • Grundstückskaufverträge
  • Gründungsurkunden
  • Handelsregisterauszüge
  • Wertpapiere

Rechte betreffende Urkunden

  • Patente
  • Schecks
  • Testamente
  • Versicherungsscheine
  • Wechsel

Oft müssen Urkundenübersetzungen vom Übersetzer für behördliche Zwecke, zum Beispiel beim Standesamt, beglaubigt werden, d.h. dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung von einem entsprechend ermächtigten Übersetzer bescheinigt wird. Hier gilt eine besondere Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht bei der Bearbeitung der Dokumente. Dies ist für uns selbstverständlich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren

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