Privatkunden
Urkunden, Zeugnisse und private Schriftsachen
Urkunden, Zeugnisse und private Schriftstücke sind wichtige Dokumente und stellen oftmals Meilensteine im Leben eines Menschen dar. Wir sind das Bindeglied für Anerkennungen, Behördengänge und vieles mehr!
Vor dem Hintergrund der Globalisierung werden beglaubigte Übersetzungen von Urkunden / Zeugnissen für deutsche Behörden genauso benötigt wie für das Ausland. Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Personenbezogene Urkunden
- Einbürgerungszusicherungen
- Führerscheine
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Patientenverfügungen
- Scheidungsurteile
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Sterbeurkunden
- Zeugnisse
Gegenstände betreffende Urkunden
- Grundbuchauszüge
- Grundstückskaufverträge
- Gründungsurkunden
- Handelsregisterauszüge
- Wertpapiere
Rechte betreffende Urkunden
- Patente
- Schecks
- Testamente
- Versicherungsscheine
- Wechsel
Oft müssen Urkundenübersetzungen vom Übersetzer für behördliche Zwecke, zum Beispiel beim Standesamt, beglaubigt werden, d.h. dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung von einem entsprechend ermächtigten Übersetzer bescheinigt wird. Hier gilt eine besondere Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht bei der Bearbeitung der Dokumente. Dies ist für uns selbstverständlich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren